Havelländer Schützenbund e.v.
 
 

Satzung des HSB

Satzung des Havelländer Schützenbund
§ 1  Begriff, Name, Sitz
Der Havelländer Schützenbund e.V. ( im folgenden HSB genannt) ist die auf freiwilliger Grundlage beruhende, gemeinnützige Vereinigung aller Sportschießvereine und – Abteilungen des Kreises Havelland.
Der HSB hat seinen Sitz in Rathenow und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Rathenow unter lfd. Nr.  449   eingetragen.

§ 2 Zweck und Aufgabe
1.     Zweck des HSB ist die Betreuung seiner Mitglieder und die     
2.    Der HSB wird ehrenamtlich geführt
3.    Seine Aufgaben sind Insbesondere:
3.1     Wahrung und Verwirklichung der humanistischen, sozialen,
kulturellen und ökologischen Interessen der Mitglieder,
3.2     Pflege und Förderung des Schießsportes, der Schützentradition,
der  Gesundheit und Lebensfreude in allen Altersbereichen;
3.3     Förderung und Entwicklung der sportlichen und allgemeinen 
Jugendarbeit;
3.4     Durchführung von Kreismeisterschaften, Kinder- und
Jugendspielen und anderer Schießsportveranstaltungen;
3.5     Organisation und Durchführung des Wettkampfbetriebes im Kreis;
3.6     Aufstellung der Ranglisten auf Kreisebene;
3.7     Durchsetzung der Sportordnungen der Dachorganisationen  und  ihre Einhaltung im Bereich des HSB;
3.8     Wahrung sportlicher Disziplin und Fairness innerhalb des HSB;
3.9     Unterstützung der Aus- und Fortbildung von Sachkundigen, Schießleitern, Schießsportleitern, Übungsleitern und Kampfrichter.
1. Zur Durchführung dieses Aufgaben und zur Deckung der Kosten haben die angeschlossenen Vereine und Abteilungen an den HSB Beiträge zu entrichten, deren Höhe und Fälligkeit von der jährlichen  Delegiertenversammlung beschlossen wird.
2. Der HSB ist parteipolitisch neutral. Er vertritt den Grundsatz religiöser,  rassischer und weltanschaulicher Toleranz.
§ 3  Gemeinnützigkeit
Der HSB vertritt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung der jeweils gültigen Fassung.
Der HSB ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für Satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus dem Verein. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4  Mitgliedschaft in anderen Organisationen
Der   HSB   ist, als Fachverband, Mitglied im   Kreissportbund Havelland e.V.
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
1.       Mitglieder des HSB können alle Sportvereine werden, die die im § 2 genannten Zwecke und Aufgaben verfolgen. Die Mitgliedschaft muß der Allgemeinheit zugänglich sein und darf nicht mit beruflichen, politischen oder religiösen Voraussetzungen verbunden sein.
2.    Jede natürliche und juristische Person kann förderndes Mitglied  des  HSB werden. Fördernde Mitglieder zahlen einen jährlichen Förderbetrag. Über Aufnahme und Mindesthöhe des Förderbeitrages entscheidet die Delegiertenversammlung.
§ 6  Aufnahme
1.       Die Aufnahme erfolgt durch formlosen Antrag an den Vorstand    des   HSB.
Dem Antrag sind beizufügen.
-          Satzung des Sportvereins
-          Namentliche Aufstellung des Vorstandes des Vereins bzw.  der  Abteilung
-          Bestandsmeldung über Anzahl der Mitglieder
2.       Die Aufnahmebestätigung erfolgt durch die Delegiertenversammlung.
§ 7  Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im HSB erlischt durch
1.        Schriftliche Austrittserklärung unter Einhaltung  einer Kündigungsfrist von 3  Monaten, jeweils zum Schluß  des  Kalenderjahres;
2.        Auflösung des Sportvereins,
3.        Beschluss der Delegiertenversammlung mit 2/3 Mehrheit. Dem Betroffenen steht das Recht auf Berufung zu. Durch Erlöschen der Mitgliedschaft bleiben entstandene Verbindlichkeiten gegenüber dem HSB unberührt.
§ 8 Ausschließungsgründe
Der Ausschluss kann nur in den nachstehend genannten Fällen erfolgen:
1.       Grober Verstoß gegen die Interessen des HSB,
2.       Wenn das Mitglied des HSB gegenüber mit mehr als einen Jahresbeitrag im Rückstand und zweimal vergeblich gemahnt  worden ist, mit einer Fristsetzung von jeweils 4 Wochen,
3.       Wenn das Mitglied den Grundsätzen der vorliegende Satzung  zuwider handelt.
Der Ausschluss ist durch die Delegiertenversammlung zu bestätigen.
Vor dem Ausschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben.
§ 9 Grundsätze
Der HSB finanziert sich durch:
1.       Beiträge der Mitglieder, entsprechend der Beschlüsse der Delegiertenversammlung,
2.       Aufnahmegebühren, entsprechend der Beschlüsse der Delegiertenversammlung,
3.       Zuwendungen des Landessportverbandes,
4.       Zuschüsse des Landkreises,
5.       Einnahmen aus Spenden, Sammlungen, Stiftungen und  Publikationen,
6.       Einnahmen aus Sportveranstaltungen und Dienstleistungen,
Im HSB gilt der Grundsatz der eigenverantwortlichen Verwendung der finanziellen und materiellen Mittel.
§ 10  Delegiertenversammlung
Zusammensetzung, Zuständigkeit und Stimmrecht
Aufgabe der Delegiertenversammlung ist es, über grundsätzliche Fragen und Angelegenheiten des Sports zu beraten und zu beschließen und den Vorstand und die Kassenprüfer zu wählen.
Die den Vereinen in Angelegenheiten des HSB satzungsgemäß zustehende Rechte werden auf der Delegiertenversammlung als oberstes Organ des HSB, durch Beschlussfassung der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder und Delegierten wahrgenommen. Die Delegiertenversammlung setzt sich wie folgt zusammen:
1.       der Vorstand
2.       Delegierte der Sportvereine.
Die Teilnehmer der Delegiertenversammlung haben eine, nicht übertragbare Stimme.
Die Zahl der Delegierten berechnet sich wie folgt:
- Vereine bis 20 Mitglieder                      1 Delegierten
- Vereine bis 40 Mitglieder                      2 Delegierte
- je weitere   50 Mitglieder                       1 Delegierter
Maßgebend für die Berechnung der Anzahl der Delegierten ist die statistische Erhebung von Schiessportmitglieder zum 31.12. des Vorjahres.
§ 11 Zusammentreten und Fristen
Die ordentliche Delegiertenversammlung findet einmal im Jahr statt.
Einladungen zu den Delegiertenversammlungen erfolgen durch den Vorstand, schriftlich mit Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung ( 1 Monat vor Termin ).
Die Ordnungsgemäß einberufene Delegiertenversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Teilnehmer beschlussfähig.
Über Beschlüsse der Delegiertenversammlung und die Ergebnisse der Wahlen ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer, der von der Versammlung zu Beginn zu bestimmen ist, zu unterzeichnen.
Anträge müssen mindestens drei Wochen zuvor dem Vorstand schriftlich eingereicht werden.
Anträge auf Satzungsänderung müssen spätestens vier Wochen vor der Beschlussfassung durch ergänzende Rundschreiben bekanntgegeben werden.
Dringlichkeitsanträge zur Tagesordnung sind nur zugelassen, wenn einfache Mehrheit der Anwesenden Delegierten die Dringlichkeit befürworten. Dringlichkeitsanträge zur Satzungsänderung sind unzulässig.
Außerordentliche Delegiertenversammlungen sind vom Vorstand nach den für ordentliche Delegiertensammlungen geltenden Bestimmungen einzuberufen, wenn:
1.       der Vorstand es für erforderlich hält,
2.       ein drittel der Mitglieder es schriftlich beim Vorstand beantragt.
§ 12  Zusammensetzung des Vorstandes
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
a.      Kreisvorsitzende/r
b.      Stellvertretende/r Kreisvorsitzende/r
c.       Kreisschatzmeister/in
d.      Kreisjugendwart/in
e.       Kreisschiesswart/in
Der Vorstand wird von der Delegiertenversammlung für die Dauer von 4 Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Mitglied im Laufe der 4 Jahre aus, so benennt der Vorstand kommissarisch einen Vertreter bis zur nächsten Delegiertenversammlung.
§ 13  Rechte und Pflichten des Vorstandes
Der Vorstand führt die Geschäfte des HSB nach den Bestimmungen der Satzung und den Beschlüssen der Delegiertenversammlungen.
Er nimmt die Vertretung des HSB nach § 26 BGB wahr.
Die  juristische Vertretung erfolgt durch mindestens zwei der vorstehend genannten Vorstandsmitglieder.
Der Vorstand erstattet der Delegiertenversammlungen Bericht und legt die Haushaltspläne vor.
§ 14  Kassenprüfer
Von der Delegiertenversammlung werden mindestens zwei Kassenprüfer für 4 Jahre gewählt.
Eine Wiederwahl ist möglich. Mitglieder des Vorstandes dürfen nicht gewählt werden.
Kassenprüfer sind ein unabhängiges Kontrollorgan. Sie sollen die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Vereins prüfen und der Delegiertenversammlung einen schriftlichen Bericht vorlegen. Dafür benötigte Unterlagen müssen jederzeit eingesehen werden können. Die Prüfung muss mindestens einmal innerhalb eines Geschäftsjahres durchgeführt werden.
§ 15  Beschlüsse
Beschlüsse im HSB werden, soweit in der Satzung nicht anders beschlossen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Wird ein Antrag auf geheime Wahl gestellt, ist durch Stimmzettel abzustimmen.
§ 16  Vermögensansprüche
Ausgeschiedene und ausgeschlossene Mitglieder steht kein Anspruch auf das Vermögen des HSB zu.
§ 17  Auflösung
1.       Die Auflösung des HSB kann nur auf einem besonders einberufende Delegiertenversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
2.       Bei Auflösung des HSB sowie bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten an den Landkreis Havelland. Der Landkreis hat es ausschließlich  für  gemeinnützige Zwecke der Schießsportförderung, im Sinne des § 17 Abs. 3 Ziffer 1 des Steueranpassungsgesetzes, zu verwenden. Als Liquidatoren werden die z.Z. tätigen Vorstandsmitglieder bestellt.
§  18  Inkrafttreten
Diese Satzung tritt nach Beschlussfassung durch die Gründungsversammlung des HSB am 28.06.2003  in Kraft.