Havelländer Schützenbund e.v.
 
 

      Satzung des HSB

          Satzung des Havelländer Schützenbund

                                               § 1 Begriff, Name, Sitz


Der Havelländer Schützenbund e.V. (im folgenden HSB genannt) ist die auf
freiwilliger Grundlage beruhende, gemeinnützige Vereinigung aller
Sportschießvereine und - Abteilungen des Kreises Havelland.


Der HSB hat seinen Sitz in Rathenow und ist in das Vereinsregister beim
Amtsgericht Rathenow unter lfd. Nr. 449 eingetragen.


                                           § 2 Zweck und Aufgabe


Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck
wird verwirklicht insbesondere durch :

     > Durchführung von Kreismeisterschaften, Kinder - und Jugendspielen
     > Organisation und Durchführung des Wettkampfbetriebes auf Kreisebene
     > Aufstellung von Ranglisten auf Kreisebene
     > Pflege und Förderung des Schießsportes aller Altersbereiche


Seine Aufgaben sind :
     > Durchsetzung der Sportordnungen der Dachorganisationen und ihre
        Einhaltung im Bereich des HSB,
     > Wahrung sportlicher Disziplin und Fairness innerhalb des HSB,
     > Unterstützung der Aus- und Fortbildung von Sachkundigen. Schießleitern,
        Schießsportleitern, Kampfrichter und Trainern,
     > Zur Durchführung dieses Aufgaben und zur Deckung der Kosten haben die
        angeschlossenen Vereine und Abteilungen an den HSB Beiträge zu
        entrichten, deren Höhe und Fälligkeit von der jährlichen
        Delegiertenversammlung beschlossen wird.


Der HSB ist parteipolitisch neutral. Er vertritt den Grundsatz religiöser,
rassischer und weltanschaulicher Toleranz.


                                                 § 3 Gemeinnützigkeit


Der HSB vertritt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung der jeweils gültigen
Fassung.
Der HSB ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für Satzungsgemäße Zwecke verwendet
werden.
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus dem Verein. Es darf keine Person durch
Ausgaben, Die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


                               § 4 Mitgliedschaft in anderen Organisationen


Der HSB ist, als Fachverband, Mitglied im Kreissportbund Havelland e.V.


                                      § 5 Erwerb der Mitgliedschaft


1. Mitglieder des HSB können alle Sportvereine werden, die die im § 2 genannten
Zwecke und Aufgaben verfolgen. Die Mitgliedschaft muß der Allgemeinheit
zugänglich sein und darf nicht mit beruflichen, politischen oder religiösen
Voraussetzungen verbunden sein.
2.Jede natürliche und  juristische Person kann förderndes Mitglied des HSB
werden. Fördernde Mitglieder zahlen einen jährlichen Förderbetrag. Über Aufnahme
und Mindesthöhe des Förderbeitrages entscheidet die Delegiertenversammlung..


                                                         § 6 Aufnahme


1.  Die Aufnahme erfolgt durch formlosen Antrag an den Vorstand des HSB.
     Dem Antrag sind beizufügen:
     > Satzung des Sportvereins
     > Namentliche Aufstellung des Vorstandes des Vereins bzw. der Abteilung
     > Bestandsmeldung über Anzahl der Mitglieder
2.  Die Aufnahmebestätigung erfolgt durch die Delegiertenversammlung.


                                     § 7 Erlöschen der Mitgliedschaft


Die Mitgliedschaft im HSB erlischt durch:
       1. Schriftliche Austrittserklärung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei
          Monaten, jeweils zum Schluß des Kalenderjahres,
      2. Auflösung des Sportvereins,
      3. Durch Beschluss der Delegiertenversammlung mit 2/3 Mehrheit. Dem
          Betroffenen steht das Recht der Berufung zu.
          Durch Erlöschen der Mitgliedschaft bleiben entstandene Verbindlichkeiten
          gegenüber dem HSB unberührt.


                                           § 8 Ausschließungsgründe


Der Ausschluss kann nur in den nachstehend genannten Fällen erfolgen :
      1. Grober Verstoß gegen die Interessen des HSB,
      2. Wenn das Mitglied des HSB gegenüber mit mehr als einen Jahresbeitrag im
          Rückstand und zweimal vergeblich gemahnt worden ist, mit einer
          Fristsetzung von jeweils 4 Wochen.
      3. Wenn das Mitglied den Grundsätzen der vorliegenden Satzung zuwider
          handelt.
Der Ausschluss ist durch die Delegiertenversammlung zu bestätigen.
Vor dem Ausschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben.


                                                    § 9 Grundsätze


Der HSB finanziert sich durch:
      1. Beiträge der Mitglieder, entsprechend der Beschlüsse der
          Delegiertenversammlung,
      2. Aufnahmegebühren, entsprechend der Beschlüsse der
          Delegiertenversammlung,
      3. Zuwendungen des Landessportverbandes,
      4. Zuschüsse des Landkreises,
      5. Einnahmen aus Spenden, Sammlungen, Stiftungen und Publikationen,
      6. Einnahmen aus Sportveranstaltungen und Dienstleistungen,
Im HSB gilt der Grundsatz der eigenverantwortlichen Verwendung der finanziellen
und materiellen Mittel.


                                       § 10 Delegiertenversammlung


                       Zusammensetzung, Zuständigkeit und Stimmrecht


Aufgabe der Delegiertenversammlung ist es, über grundsätzliche Fragen und
Angelegenheiten des Sports zu beraten und zu beschließen und den Vorstand und
die Kassenprüfer zu wählen.
Die den Vereinen in Angelegenheiten des HSB satzungsgemäß zustehende Rechte
werden auf der Delegiertenversammlung als oberstes Organ des HSB, durch
Beschlussfassung der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder und Delegierten
wahrgenommen. Die Delegiertenversammlung setzt sich wie folgt zusammen :
       1. der Vorstand
       2. Delegierte der Sportvereine.
Die Teilnehmer der Delegiertenversammlung haben eine, nicht übertragbare
Stimme.
Die Zahl der Delegierten berechnet sich wie folgt :
      - Vereine bis 20 Mitglieder   1 Delegierten
      - Vereine bis 40 Mitglieder   2 Delegierte
      - je weitere 50 Mitglieder     1 Delegierten
Maßgebend für die Berechnung der Anzahl der Delegierten ist die statistische
Erhebung von Schießsportmitglieder zum 31.12. des Vorjahres.


                                    § 11 Zusammentreten und Fristen


Die ordentliche Delegiertenversammlung findet einmal im Jahr statt.
Einladungen zu den Delegiertenversammlungen erfolgen durch den Vorstand,
schriftlich mit Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung ( 1 Monat vor Termin ).
Die Ordnungsgemäß einberufene Delegiertenversammlung ist ohne Rücksicht auf
die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Teilnehmer beschlussfähig.
Über Beschlüsse der Delegiertenversammlung und die Ergebnisse der Wahlen ist
ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und vom
Protokollführer, der von der Versammlung zu Beginn zu bestimmen ist, zu
unterzeichnen.
Anträge müssen mindestens drei Wochen zuvor dem Vorstand schriftlich
eingereicht werden.
Anträge auf Satzungsänderung müssen spätestens vier Wochen vor der
Beschlussfassung durch ergänzende Rundschreiben bekanntgegeben werden.
Dringlichkeitsanträge zur Tagesordnung sind nur zugelassen, wenn einfache
Mehrheit der Anwesenden Delegierten die Dringlichkeit befürworten.
Dringlichkeitsanträge zur Satzungsänderung sind unzulässig.
Außerordentliche Delegiertenversammlungen sind vom Vorstand nach den für
ordentliche Delegiertensammlungen geltenden Bestimmungen einzuberufen, wenn :
1.   der Vorstand es für erforderlich hält,
2.  ein drittel der Mitglieder es schriftlich beim Vorstand beantragt.


                                 § 12 Zusammensetzung des Vorstandes


Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen :
a.  Kreisvorsitzende/r
b.  Stellvertretende/r  Kreisvorsitzende/r
c.  Kreisschatzmeister/in
d.  Kreisjugendwart/in
e.  Kreisschießwart/in
f.  Kreisdamenleiter/in


Der Vorstand wird von der Delegiertenversammlung für die Dauer von 4 Jahre
gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Mitglied im Laufe der 4 Jahre aus, so
benennt der Vorstand kommissarisch einen Vertreter bis zur nächsten
Delegiertenversammlung.


                                § 13 Rechte und Pflichten des Vorstandes


Der Vorstand führt die Geschäfte des HSB nach den Bestimmungen der Satzung
und den Beschlüssen der Delegiertenversammlungen.
Er nimmt die Vertretung des HSB nach § 26 BGB wahr.
Die juristische Vertretung erfolgt durch mindestens zwei der vorstehend genannten
Vorstandsmitglieder.
Der Vorstand erstattet der Delegiertenversammlungen Bericht und legt die
Haushaltspläne vor.


                                                   § 14 Kassenprüfer


Von der Delegiertenversammlung werden mindestens zwei Kassenprüfer für 4 Jahre
gewählt.
Eine Wiederwahl ist möglich. Mitglieder des Vorstandes dürfen nicht gewählt
werden.
Kassenprüfer sind ein unabhängiges Kontrollorgan. Sie sollen die ordnungsgemäße
Geschäftsführung des Vereins prüfen und der Delegiertenversammlung einen
schriftlichen Bericht vorlegen. Dafür benötigte Unterlagen müssen  jederzeit
eingesehen werden können. Die Prüfung muss mindestens einmal innerhalb eines
Geschäftsjahres durchgeführt werden.


                                                      § 15 Beschlüsse


Beschlüsse im HSB werden, soweit in der Satzung nicht anders beschlossen, mit
einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen und
ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt. Stimmengleichheit bedeutet
Ablehnung. Wird ein Antrag auf geheime Wahl gestellt, ist durch Stimmzettel
abzustimmen.


                                             § 16 Vermögensansprüche


Ausgeschiedene und ausgeschlossene Mitglieder steht kein Anspruch auf das
Vermögen des HSB zu.


                                                     § 17 Auflösung


      1.  Die Auflösung des HSB kann nur auf einem besonders einberufende
           Delegiertenversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
     2.  Bei Auflösung oder Aufhebung des HSB oder bei Wegfall des
          steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen nach  Erfüllung aller
         Verbindlichkeiten an den Kreissportbund Havelland e.V. Der Kreissportbund
         Havelland e.V. hat es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige,
         mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden.
         Als Liquidatoren werden die z.z. tätigen Vorstandsmitglieder be
stellt.


                                                    § 18 Inkrafttreten


Diese Satzung tritt nach Beschlussfassung durch die außerordentliche
Delegiertenversammlung des HSB am 25.06.2020  in Kraft.